Verwaltungsbehörden sind zur Archivierung wichtiger Unterlagen gehalten und verpflichtet. Als besonders komplex und herausfordernd stellt sich die Langzeitarchivierung von digitalen Unterlagen dar. Was gilt es dabei zu beachten? Wo gibt es Hilfsmittel? Ein Beitrag von Timur Acemoglu.
WeiterFunktionierendes E-Government erfordert neben einer spezifischen Rechtsgrundlage ein digitalisierungsfreundliches rechtliches Umfeld und ein entsprechendes «Mindset» der Verwaltung, um digitale Dienstleistungserbringung zu priorisieren. Die Mission des EMBAG ist kein Geringeres, als dieses digitalisierungsfreundliche Umfeld für die Bundesverwaltung in ein Gesetz zu packen. Was bringt das neue Gesetz?
WeiterDie Gemeinde Dänikon (ZH) sucht nach einem geeigneten Tool zur Verwaltung ihrer Dorfvereine. Sie möchte darin Daten über die Vereine und die entsprechenden Kontaktpersonen erfassen, um ihre Beitragszahlungen an die Vereine zu administrieren. Sie fragt sich, was sie dabei zu beachten hat, um das Datenschutzrecht einzuhalten. Sieht das neue Datenschutzrecht allenfalls spezifische neue Pflichten vor? Ein Interview mit Dr. Ueli Buri.
WeiterPlanen Sie ein E-Government-Vorhaben und möchten sich im Vorfeld über das rechtliche Umfeld und die sich durch das konkrete Projekt stellenden Rechtsfragen informieren? Fehlen Ihnen dazu intern das notwendige Know-how oder die entsprechenden Kapazitäten? Die Juristinnen und Juristen des Vereins eJustice.CH verschaffen Ihnen einen summarischen Überblick über die Rechtslage und die betroffenen oder benötigten rechtlichen Grundlagen.
WeiterAn der Sitzung vom 4. April 2023 stand das Gesetz über die Digitale Verwaltung des Kantons Bern im Fokus.
WeiterAn der Sitzung vom 9. November 2022 standen das Thema «Digitale Langzeitarchivierung» und das Projekt «Justitia 4.0» im Fokus.
WeiterAn der Sitzung vom 6. April 2022 stand das Thema «Cloud» im Fokus.
WeiterDer Kanton Genf erhält ein neues Verfassungsrecht auf digitale Unversehrtheit. Welchen Schutz verspricht dieses neue Grundrecht? Eine Einordnung von Timur Acemoglu.
WeiterFür gewisse Verwaltungsgeschäfte wird durch die rechtlichen Vorgaben oder aufgrund der gelebten Praxis die Schriftform vorausgesetzt. Darüber hinaus ist teilweise eine Unterschrift erforderlich. Das elektronische Pendant zur Unterschrift ist die elektronische Signatur. Wie funktioniert sie? Wie ist sie gesetzlich verankert? Ein Beitrag von Timur Acemoglu.
WeiterDie elektronische Abwicklung von Geschäften der Verwaltungstätigkeit ist das Kernelement von E-Government, sei dies verwaltungsintern, zwischen Verwaltungsstellen oder im Verkehr mit Privaten. Dabei geht es insbesondere um Verwaltungshandeln, welches auf eine Rechtswirkung gerichtet ist und formellen Regeln des Verfahrensrechts untersteht. Dieses Verfahrensrecht muss auch die elektronische Abwicklung des Geschäftsverkehrs vorsehen und regeln.
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