Rechtliche Fragen
Braucht es für E-Government spezifische rechtliche Grundlagen? Die Frage ist berechtigt: E-Government ist letztlich Verwaltungshandeln und Leistungserbringung durch die Verwaltung in elektronischer Form. Ist es also notwendig, der Verwaltung das Handeln in der elektronischen Form zu erlauben? Und genügt das oder sind noch andere Fragen zu regeln?
Grundlagen und Organisation
Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen, dass E-Government mehr und anderes ist, als identisches Verwaltungshandeln in neuer, nämlich elektronischer, Form. Um E-Government benutzerfreundlich umzusetzen, sind einerseits verschiedene Verwaltungsträger aus verschiedenen Ebenen zu koordinieren. Andererseits ist ambitioniertes E-Government ein eigenständiges Vorhaben der Verwaltung, welches selbst organisiert, strukturiert und finanziert werden will. Und schliesslich stellen sich aufgrund der erweiterten Möglichkeiten und im Umgang mit elektronischen Daten neue Fragen und es entsteht zusätzlicher Regelungsbedarf.
Juristische Erstberatung
Planen Sie ein E-Government-Vorhaben und möchten sich im Vorfeld über das rechtliche Umfeld und die sich durch das konkrete Projekt stellenden Rechtsfragen informieren? Fehlen Ihnen dazu intern das notwendige Know-how oder die entsprechenden Kapazitäten?
Die Juristinnen und Juristen des Vereins eJustice.CH verschaffen Ihnen einen summarischen Überblick über die Rechtslage und die betroffenen oder benötigten rechtlichen Grundlagen. Damit können Sie frühzeitig die erforderlichen Schritte einleiten, um die rechtlichen Voraussetzungen für Ihr Vorhaben zu schaffen. Diese Dienstleistung erfolgt im Rahmen des Umsetzungsplans für E-Government-Vorhaben des Bundes, der Kantone und Gemeinden kostenlos.
Bestehen in Ihrem Projekt weitergehende, konkrete rechtliche Problemstellungen? Diese gehen wir auf Mandatsbasis mit Ihnen an und ziehen wenn notwendig spezialisierte Fachpersonen hinzu. Dabei unterstützen wir Sie bei der Formulierung, Betreuung und Kontrolle eines allfälligen Gutachtensauftrages und vermitteln im Spannungsfeld zwischen Recht und Informatik.
Fachgruppe von Juristinnen und Juristen
Die sachgerechte Klärung von Rechtsfragen im E-Government stellt auch für erfahrene Juristinnen und Juristen eine grosse Herausforderung dar, denn häufig fehlen ausdrückliche Rechtsgrundlagen und geeignete Fundstellen in Literatur und Judikatur. Entsprechend gross ist auch die Verantwortung der zuständigen Fachpersonen, die fragestellenden Projekte oder internen Fachbereiche richtig zu beraten.
Im Jahr 2016 wurde die Fachgruppe von Juristinnen und Juristen aus Kantonen und Gemeinden gegründet. Sie setzt sich mit E-Government-Themen auseinander und trifft sich in der Regel zweimal pro Jahr.