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Erste Orientierung zur Aufnahme von Vorhaben (Projekte) in den Umsetzungsplan der DVS

Als interessierte Behörde und Organisation erfahren Sie hier, wie ein Vorhaben in den Umsetzungsplan der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) aufgenommen werden kann.

Diese Seite bietet eine Orientierung zum Aufnahme- und Prüfverfahren und ermöglicht es Antragstellenden, frühzeitig zu klären, ob ihre Vorhabensidee die grundlegenden fachlichen, strategischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt.

Inhalt

Informationen [#Informationen]
Eignungsprüfung [#Eignung]
Ergebnis-Logik [#ergebnisse]

Informationen zur Aufnahme von Vorhaben (Projekte) in den Umsetzungsplan der DVS

Die DVS unterstützt gezielt Vorhaben, die einen Beitrag zur digitalen Transformation der Behördenleistungen leisten. Diese werden im Umsetzungsplan DVS gebündelt, priorisiert und koordiniert.

Der Umsetzungsplan umfasst strategisch relevante Projekte und Leistungsschwerpunkte, die einen konkreten Mehrwert für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung schaffen und die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden stärken.

Damit ein Vorhaben aufgenommen werden kann, muss es insbesondere:

  • zur Erreichung der strategischen Ziele der DVS beitragen
  • einen klaren Nutzen für die Anspruchsgruppen schaffen
  • die Zusammenarbeit über Staatsebenen hinweg fördern
  • klar strukturiert, umsetzbar und nachhaltig finanziert sein

Die Aufnahme erfolgt in einem strukturierten Prozess bei dem der Antrag gemeinsam mit der DVS geprüft und weiterentwickelt wird. Die Ausarbeitung orientiert sich an anerkannten Standards, insbesondere an der Projektmanagementmethode HERMES.

Die DVS unterstützt Sie während des gesamten Prozesses fachlich und organisatorisch. Bei Fragen oder zur Klärung erster Ideen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Grundlagen und Referenzen

Die Kriterien der Eignungsprüfung basieren auf folgenden strategischen, rechtlichen und fachlichen Grundlagen:

Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) [/application/files/7516/4192/0979/Oeffentlich-rechtliche_Rahmenvereinbarung_ueber_die_Digitale_Verwaltung_Schweiz.pdf]
Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) [https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2023/682/de]
Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz 2024–2027» [https://www.amministrazione-digitale-svizzera.ch/strategie]
Geschäfts- und Finanzreglement der DVS [/application/files/5817/1449/7014/Geschaefts-_und_Finanzreglement_der_DVS_April_2024.pdf]
Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und Datenschutzverordnung [https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/de]
Vorgaben zur Informationssicherheit des Bundes (ISDS) [https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/dokumentation/sicherheitsvorgaben-bund/sicherheitsverfahren/erhoehter-schutz.html]
Verein eCH [https://www.ech.ch/de]
Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) [https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/126/de]
Projektmanagementmethode HERMES [https://www.hermes.admin.ch/]

Eignungsprüfung für Ihr Vorhaben

Mit folgender Eignungsprüfung können Sie einfach und strukturiert beurteilen, ob Ihr Vorhaben die grundlegenden Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Umsetzungsplan DVS erfüllt.

Bitte prüfen Sie die folgenden Kriterien und geben Sie an, ob diese für Ihr Vorhaben erfüllt oder nicht erfüllt sind.

Hinweis: Die Eignungsprüfung dient der ersten Orientierung und ersetzt keine vertiefte fachliche und strategische Beurteilung.

Die Kriterien müssen erfüllt und Ihr Vorhaben einem strategischen Schwerpunkt der DVS zugeordnet sein.

Die finale Entscheidung über die Aufnahme eines Vorhabens erfolgt im Rahmen des definierten Portfolioprozesses der DVS.

Grundlegende Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Umsetzungsplan der DVS:


*

Referenz: Rahmenvereinbarung Art. 4.1–4.2; / Strategie DVS S. 16


*

Referenz: Rahmenvereinbarung Art. 6.2.1 Abs. 2 lit. d


*

Referenz: Rahmenvereinbarung Art. 4.4 Abs. 1 / Strategie DVS S. 14–25


*

Referenz: Rahmenvereinbarung Art. 4.4 Abs. 1; / Geschäfts- und Finanzreglement Art. 7 Abs. 2


*

Referenz: Rahmenvereinbarung Art. 4.1 Abs. 2; / Strategie DVS S. 12


*

Referenz: Rahmenvereinbarung Art. 4.1 Abs. 1; / Vereinbarung Agenda 2024–2027 Art. 3 Abs. 4


*

Referenz: Rahmenvereinbarung Art. 4.2 Abs. 1 lit. i


*

Referenz: Rahmenvereinbarung Art. 6.2.1 Abs. 2 lit. a

Ihr Vorhaben erfüllt noch nicht alle Voraussetzungen für eine Prüfung der Aufnahme in den Umsetzungsplan DVS.

Wir empfehlen Ihnen, die offenen Punkte zu überprüfen und Ihr Vorhaben entsprechend weiterzuentwickeln.

Bei Fragen oder für eine erste Einschätzung steht Ihnen die Geschäftsstelle DVS gerne zur Verfügung.

Kontakt: Portfolio@digitaleverwaltung.ch

 

Kriterien sollten nur in begründeten Ausnahmefällen als «Nicht anwendbar» bewertet werden. Dies führt aber nicht automatisch zum Ausschluss.

Wenden Sie sich im Fall, dass Sie für eines oder mehrere Kriterien «Nicht anwendbar» wählen, bitte an die Geschäftsstelle DVS.

Kontakt: Portfolio@digitaleverwaltung.ch

 

Ergebnis-Logik

Alle Kriterien sollten erfüllt sein.

  • Sobald ein Kriterium mit «Nicht erfüllt» bewertet wird, kann das Vorhaben nicht in den Umsetzungsplan DVS aufgenommen werden. Die Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Erfüllt Ihr Vorhaben nicht alle Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Umsetzungsplan DVS, empfehlen wir Ihnen, die offenen Punkte zu überprüfen und Ihr Vorhaben entsprechend weiterzuentwickeln.
  • Kriterien dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen als nicht anwendbar bewertet werden. Ist dies der Fall, führt es nicht automatisch zum Ausschluss des Vorhabens. Nehmen Sie in diesem Fall mit der Geschäftsstelle DVS Kontakt auf.

Bei Fragen oder für eine erste Einschätzung steht Ihnen die Geschäftsstelle DVS gerne zur Verfügung.

Kontakt

Geschäftsstelle Digitale Verwaltung Schweiz

Astrid Strahm

E-Mail

+41 58 461 07 91

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